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Waldsee Feriendienst Clausthal-Zellerfeld
Haus 51
Mönchstalweg 30
38678 Clausthal-Zellerfeld
Niedersachsen
Deutschland
Verwaltung
Herr Jens Lutz
Waldsee Feriendienst Clausthal Zellerfeld
Mönchstalweg 30
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel : (05323) 8 16 61
Fax: (05323) 8 25 74
Mail: ferienpark@harz.de
Steuernummer: 21/127/09202
Eigentümer
Familie Dunkel
Okerweg 23
37081 Göttingen
Tel.: 0163/4017489
Mail: info@waldsee-ferienhaus-harz.de
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AGB
Miet- und Zahlungsbedingungen
des Waldsee Ferienhauses Harz (WFH)
1. Abschluss des Mietvertrages
Sie können persönlich, telefonisch oder schriftlich die Buchung
vornehmen. Diese stellt das Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages
dar. Mit der Annahme der Buchung durch Übersendung der
unterschriebenen Buchungsbestätigung/ Rechnung durch das WFH
kommt der Mietvertrag zustande oder durch Überweisung der
Anzahlung.
2. Zahlungen
Innerhalb von 10 Tagen nach Ausstellung der Buchungsbestätigung/
Rechnung ist eine Zahlung von 30% des Preises zu leisten. Die
Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Anreise fällig.
3. Nutzung des Mietobjektes
Während des Aufenthaltes sind Sie für das Inventar verantwortlich. Es
obliegt Ihnen selbst, die Betriebsleitung des Ferienhauses auf Mängel
und Defekte des Inventars beim Bezug des Objektes aufmerksam zu
machen. Vor der Abreise müssen eventuelle Beschädigungen direkt mit
der Verwaltung abgerechnet werden. Die Wohneinheit darf ohne
Absprache von einer größeren Anzahl Personen als der bei der Buchung
angegeben nicht bewohnt werden. Haustiere sind nicht gestattet.
4. Ankunft und Abreise
Die Anreise muss am Anreisetag zwischen 15.00 Uhr und 20.00 Uhr
stattfinden. Falls die Anreise zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet,
müssen Sie dies mit der Verwaltung abgestimmt haben. Sollten Sie in
dem angegebenen Zeitraum ohne vorherige vollständige Zahlung nicht
angereist sein, hat das WFH das Recht zur Weitervermietung. Die
Rückgabe des Schlüssels sowie die Endabrechnung der Miete und
Nebenkosten berühren nicht eventuelle Schadenersatzansprüche.
5. Rücktritt durch den Mieter, Umbuchung, Ersatzperson
Sie können jederzeit vor Beginn des mit Ihnen vereinbarten Aufenthaltes
vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
WFH wird im Falle des Rücktrittes bzw. des Nichterscheinens folgende
Entschädigungen berechnen. Unter Berücksichtigung der gewöhnlich
ersparten Aufwendungen und des durch anderweitige Vermietung
gewöhnlich möglichen Erwerbs werden folgende Prozentsätze des
Mietpreises als Entschädigung vereinbart:
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 15% des Mietpreises,
44. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Mietpreises
34. bis 1. Tag vor Reisebeginn 80 % des Mietpreises,
ab dem Tag des Reiseantritts oder bei Nichtanreise den vollen Mietpreis.
WFH weist Sie ausdrücklich auf die Zweckmäßigkeit hin, eine
Reiserücktrittsversicherung hinsichtlich dieses Risikos auf eigene Kosten
gesondert abzuschließen. Sie haben das Recht, dem WFH einen Mieter
zu nennen, der an Ihrer Stelle in den Mietvertrag eintritt. Voraussetzung
hierfür ist, dass der Mieter dieses Recht so rechtzeitig durch schriftliche
Mitteilung ausübt, dass WFH die insoweit nötigen Umdispositionen
vornehmen kann. Das WFH kann den Eintritt des Mieters in die Rechte
und Pflichten des Mietvertrages ablehnen, wenn dies dem WFH unter
Berücksichtigung der Person des Mieters für gerechtfertigt hält oder
wenn dem Eintritt des Mieters in den Vertrag gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Der Eintritt des
Mieters in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages erfolgt mit der
Bestätigung der Namensänderung durch das WFH. Diese Bestätigung
erfolgt erst, wenn dem WFH € 15,- als Pauschalgebühr für die durch die
Umbuchung entstehenden Kosten bezahlt worden sind.
6. Rücktritt durch das WFH
Das WFH kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach
Mietbeginn den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn
a) der Mieter durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig
stört, das Mietobjekt vertragswidrig nutzt oder sich sonst vertragswidrig
verhält;
b) das gemietete Objekt infolge bei Vertragsabschluss nicht
voraussehbarer höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden
kann.
Kündigt das WFH den Mietvertrag nach a), dann verfällt der Mietpreis.
Tritt der WFH gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden Ihnen alle
eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende
Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Haftung
Bei Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung
erfolgt keine Haftung, sofern nicht das WFH oder seine
Erfüllungsgehilfen für diesen Ausfall verantwortlich sind. Dies gilt auch
für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie Heizung
usw. Die Haftung vom WFH ist der Höhe nach auf den dreifachen
Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit das WFH für einen Ihnen
entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftung vom WFH ist
beschränkt, soweit gesetzlich Haftungsbeschränkungen oder
ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind. Gelten für eine
von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter
bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen gelten gemacht
werden kann, so kann sich das WFH gegenüber dem Mieter hierauf
berufen. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden
ebenfalls sorgfältig recherchiert, sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr,
da sie oft auf Angabe von Drittpersonen und Organisationen beruhen.
8. Reklamationen und Verjährung
Eventuelle Beanstandungen am Mietobjekt sind unmittelbar der
Verwaltung zu melden, und es ist hier eine angemessene Frist zur
Behebung des Mangels zu setzen. Reklamationen können nur bearbeitet
werden, wenn sie spätestens einen Monat nach vereinbartem Ende der
Mietzeit beim Waldsee – Feriendienst, Mönchstalweg 30, 38678
Clausthal – Zellerfeld eingegangen sind. Die Anerkennung von
Ansprüchen aus Reklamationen ist ausgeschlossen, wenn die Mängel
nicht während des Aufenthaltes der zuständigen Verwaltung angezeigt
worden sind. Ansprüche aus Reklamationen verjähren nach sechs
Monaten nach dem vereinbarten Ende der Mietzeit. Im Übrigen wird §
651g, BGB vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen das WFH ist
Clausthal - Zellerfeld. Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte,
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Aktualisiert 09/22
Waldsee-Haus
Ihr Feriendomizil im Oberharz
Bildquelle : Google Maps